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Bestattungsmöglichkeiten in Münster

Seit 1994 gibt es die 500-Gramm-Grenze. Tot geborene Kinder, die mehr als 500 Gramm wiegen oder Kinder, die zwar noch nicht 500 Gramm wiegen, jedoch auch nur einen Atemzug getan haben, müssen bestattet werden. Diese Kinder werden standesamtlich registriert und sind als Menschen vor dem Gesetz anerkannt. Was ist nun mit den Kindern, die diese magische Grammzahl nicht erreicht haben? Vor dem Gesetz gibt es diese Kinder nicht. So werden sie auch bis zur 500-Gramm-Grenze “Fehlbeburt” genannt und erst danach sind es Totgeburten. Rein theoretisch kann es von einem einzigen Gramm abhängen, ob ein Kind vor dem Gesetz existiert hat oder nicht! Wir haben nämlich keine Möglichkeit, eine “Fehlgeburt” mit 499 Gramm ins Familienstammbuch eintragen zu lassen! Juristisch gesehen genießt ein toter Mensch erst ab 500 Gramm alle Menschenrechte!
Nur Wenige wissen, dass sie ihr totes Kind, das vielleicht nur 200 Gramm gewogen hat, sogar in einem Einzelgrab bestatten lassen können. Es mangelt immer noch an Aufklärung in den Krankenhäusern. So werden die Eltern oft mit dem schweren Verlust allein gelassen, stellen in der Regel erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die notwendigen Fragen nach dem Verbleib des Kindes. Schlimm, wenn sie erfahren müssen, dass das 200-Gramm-Baby entsorgt wurde, d.h. in einem Abfalleimer gelandet ist, zusammen mit Klinikmüll irgendwo verbrannt wurde. Das Leid dieser Eltern ist unvorstellbar! Und so überflüssig! Jahrelang habe ich nicht gewusst, wie ich diese Eltern trösten sollte. Seit die Skulptur auf Lauheide steht, können viele ihr Leid dorthin tragen, doch die Suche nach dem Kind bleibt. Ich bin dankbar, dass es nun für Münster eine Lösung gibt. Dank der Großzügigkeit der Bestatter im Stadtverband werden diese Kleinsten von den Krankenhäusern abgeholt und auf Lauheide oder dem Zentralfriedhof beerdigt. Die Eltern können auf Lauheide die Beerdigung selbst ausrichten, sie sehen das Grab, dicht hinter der Skulptur “Den tot geborenen Kindern” und sie wissen künftig, wo ihr Kind liegt, wenn sie auch hier kein eigenes Kreuz oder einen Stein aufstellen können.


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